Kosten
Ich kläre Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten auf, bevor ich für Sie tätig werde. Die Beratung zu den Kosten ist kostenlos.
Die Kosten für meine Beauftragung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf Wunsch ist natürlich auch eine Honorarvereinbarung möglich.
Für eine Beratung berechne ich in der Regel Gebühren zwischen 25,00 Euro und 150,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Gebühren für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und werden Ihnen im Einzelfall mitgeteilt.
Auf die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Staat (Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe) oder eine bestehende Rechtschutzversicherung weise ich Sie hin und übernehme den notwendigen Schriftverkehr.